Spende an den Förderverein

 

Gemeinnützigkeit und Spendenquittungen

Unser Verein ist vom Finanzamt Herford als gemeinnützig anerkannt und nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit.

Spenden bis zu 300 € können Sie ohne formelle Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) steuerlich geltend machen.
Dafür genügt der vereinfachte Spendennachweis nach § 50 Abs. 4 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV).

Als Nachweis für Ihre Steuererklärung akzeptiert das Finanzamt zum Beispiel:

einen Kontoauszug oder Online-Banking-Ausdruck,

den PayPal-Zahlungsbeleg,

oder einen Bareinzahlungsbeleg Ihrer Bank.

Für Spenden über 300 € stellen wir Ihnen selbstverständlich eine Spendenquittung aus.
Diese senden wir automatisch an die bei PayPal hinterlegte Adresse.
Bitte prüfen Sie daher, ob Ihre dort gespeicherten Kontaktdaten aktuell und vollständig sind.

Auf Wunsch können wir die Spendenquittung auch postalisch oder digital an eine andere Adresse versenden.
Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit uns auf: kontakt@foerderverein-gssha.de.

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